AGB's
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand 1.1.2009
1. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von FREELIFE Outdoorsport telefonisch, schriftlich oder persönlich bestätigt und ist somit verbindlich.
2. Stornoregelungen:
bis zum 30.Tag vor der Tour..........................10%
vom 29.-21.Tag vor der Tour..........................25%
vom 20.-10.Tag vor der Tour..........................45%
ab dem 9.Tag bis 72 Std. vor Tourbeginn......65%
ab 72 Std. bis Tourantritt................................85%
bei Nichterscheinen zur Tour.......................100%
3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu entnehmen. Bei allen Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmeranzahl von fünf Personen Voraussetzung. Im Falle des Nichtzustandekommen der Tour wird die Stornierung spätestens zwei Tage vorher mitgeteilt. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.
4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die im Katalog, in der Detailausschreibung und in den Geschäfts- bedingungen angeführt werden, mitzubringen.
5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen.
6. Jeder Teilnehmer an Touren von Freelife Outdoorsport GmbH ist sich darüber im klaren, daß sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren von Freelife Sport und Abenteuer werden von geprüften Tourenleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Freelife Outdoorsport GmbH und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. FREELIFE Outdoorsport GmbH haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.
7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour sollen sich gegenseitig unterstützen.
8. Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. FREELIFE Sport und Abenteuer ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.
9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
10. Die zeitliche Dauer einer Tour läßt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. FREELIFE Outdoorsport GmbH übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programmes. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Urfahr-Umgebung. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.
13. Preis- und Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle FREELIFE Outdoorsport GmbH Touren. Für die nachfolgend angeführten Touren Touren gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen zusätzlich.
Besondere Bedingungen für FREELIFE Raftingtouren:
15. Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
16. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Auf der Enns ist eine Beförderung erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt.
17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, daß der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, daß er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen.
18. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
19. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.
20. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
21. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
Beförderungsbedingungen für Kajak-, Adventure Raft-, River Rider- und Kanutouren:
22. Neben den Punkten 1-20 gelten für diese Touren folgende Punkte als zusätzlich als vereinbart.
23. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, daß die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.
24. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren kein Bootsführer von Freelife im Boot mitfährt. Es erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen Boot am Fluss durch den Bootsführer von Freelife. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. Freelife übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.
Besondere Bedingungen für Canyoningtouren:
25. Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muß daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muß.
26. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.
27. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, daß der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
28. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu handhaben.
29. Gesprungen darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, daß er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper preßt und nur mit den Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, daß mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muß. Rutschen im Flußbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.
30. Jeder Gast hat darauf zu achten, daß der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Canyoningführer diesen vertretbare Hilfestellung zu geben.
Besondere Bedingungen für FREELIFE Reisen:
31. Die genauen Voraussetzungen, Leistungen und Bedingungen für jede einzelne Reise können dem jeweiligen Detailprogramm entnommen werden.
32. Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen 1992.
Besondere Bedingungen für FREELIFE Verleihausrüstung:
33. Unternehmungen mit Verleihausrüstung von Freelife Sport und Abenteuer erfolgen ohne Tourenleiter. Die Unternehmungen erfolgen daher auf eigene Gefahr. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.
34. Für Schäden, die bei der verliehenen Ausrüstung aufgetreten
sind, hat der Mieter zu haften.
Besondere Bedingungen für Hochseilgarten-Aktivitäten und Fun-Olympiaden
35. Die Benützung des Seilgarten ist nur unter Anweisung eines Tourenleiters möglich.
36. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ständig zwei Sicherungskarabiner der Selbstsicherung in den dafür vorgesehenen Sicherungsseilen eingehängt sind.
37. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Gurt und die Sicherungskarabiner jederzeit verschlossen sind. Am Standplatz ist auf die Dreipunktsicherung, während dem Pacour auf eine Zweipunktsicherung selbstständig zu achten.
Besondere Bedingungen für Höhlentouren
37. Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen.
Fotos/Filme
38. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Filme, welche während einer Veranstaltung aufgenommen wurden, auch in Prospekten oder auf der FREELIFE homepage veröffentlicht werden dürfen.

